BEM fordert Steuerbefreiung für umgerüstete Elektrofahrzeuge
Seit 2012 sind Elektroautos, die im Zeitraum vom 18.05.2011 bis 31.12.2015 erstmalig zugelassen werden, zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit. Bei einer Zulassung bis zum 31.12.2020 gilt die Steuerbefreiung für fünf Jahre. Bisher wurden Halter von auf eAntrieb umgerüsteten Fahrzeugen jedoch zur Kasse gebeten.
Einem Fachanwalt für Verkehrsrecht ist es nun gelungen, beim Finanzamt Landshut eine Steuerbefreiung für ein umgebautes Elektrofahrzeug zu erwirken. BEM-Präsident Kurt Sigl fordert, dass dieser Präzedenzfall bundesweit zum Vorbild werden sollte.
„Wir freuen uns, dass das Finanzamt in Landshut hier Einsicht gezeigt hat und der vernünftigen Argumentation von Herrn Rechtsanwalt Kohlschmidt gefolgt ist”, so Sigl.
Zulassung nach Umbau ist Erstzulassung
Viele Finanzämter vertreten die Ansicht, nach dem Umbau des Fahrzeugs könne es sich nicht mehr um eine Erstzulassung handeln, da das Fahrzeug vorher bereits zugelassen war. Aus Sicht des Bundesverbandes eMobilität bedeutet dies eine unnötige Belastung derjenigen, die maßgeblichen Anteil an der Marktbereitung der Elektromobilität haben.
„Durch den Ersatz des Verbrennungsmotors durch einen Elektromotor erlischt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges“, erklärt Rechtsanwalt Kohlschmidt. Bei der Zulassung nach dem Umbau handle es sich zweifelsfrei um eine Erstzulassung, welche Anspruch auf die Steuerbefreiung gewähre.
BEM: Regelung könnte ab 01.07.2014 bundesweit übernommen werden
Im Hinblick auf die bevorstehende Übernahme der Kfz-Steuerverwaltung durch die Zollverwaltung, also durch den Bund, am 01.07.2014 biete sich nun die Chance, diese Handhabung bundesweit einheitlich zu übernehmen, betont der BEM.